Willkommen in der Friesenresidenz
Die Ferienanlage Friesenresidenz überzeugt durch ihre zentrale Lage im Ortsteil Bad und liegt direkt am Kurwald. In nur 5 Gehminuten erreichen Sie das Kurzentrum mit der Dünentherme, einem Ort der Erholung. Auch die Strandpromenade, mit direktem Zugang zum Strand, ist nur wenige Minuten zu Fuß entfernt.
Für Ihren Aufenthalt stehen Stellplätze in einer Tiefgarage zur Verfügung (Höhe: 1,90 m). Haustiere sind auf Anfrage in ausgewählten Wohnungen willkommen.
Im Haus gibt es eine Gemeinschaftssauna, die allen Gästen zur Verfügung steht – ideal, um nach einem aktiven Tag zu entspannen.
Verbringen Sie unvergessliche Tage in der Friesenresidenz – Ihr idealer Ausgangspunkt für Erholung und Abenteuer!
Die Ferienwohnung "Sanddorn" in der Friesenresidenz bietet eine zentrale Lage im Ortsteil Bad und liegt direkt am Kurwald.
Das Kurzentrum mit der Dünentherme erreichen Sie in nur 5 Gehminuten. Zur Strandpromenade mit dem Übergang zum Strand sind es ebenfalls nur wenige Minuten zu Fuß.
Die Erdgeschosswohnung ist etwa 50 qm groß und modern sowie geschmackvoll eingerichtet.
Der lichtdurchflutete Wohnbereich mit Essecke und offener Küche lädt zu gemeinsamen Aktivitäten ein.
Im Schlafzimmer können Sie von der Nordsee träumen.
Ein Duschbad, eine Waschmaschine und ein Bügeleisen stehen den Gästen zur Verfügung.
Ihnen steht ein Stellplatz in einer Tiefgarage zur Verfügung (1,90 m Höhe)
Haustiere sind auf Anfrage erlaubt.
Im Haus gibt es eine Gemeinschaftssauna für alle Mieter.
Der Balkon mit Gartenmöbeln und Blick auf den Wald bietet einen schönen Ort, um den Tag ausklingen zu lassen.
Der Lageplan kann nicht angezeigt werden, da Sie der Verwendung von Google Maps bislang noch nicht zugestimmt haben.
Miete | ||
Vorsaison
26.04.25 - 24.05.25 |
€80.00 | pro Nacht |
Pfingstferien
24.05.25 - 28.06.25 |
€85.00 | pro Nacht |
Hauptsaison
28.06.25 - 06.09.25 |
€103.00 | pro Nacht |
Nebensaison
06.09.25 - 27.09.25 |
€80.00 | pro Nacht |
Herbstferien
27.09.25 - 01.11.25 |
€85.00 | pro Nacht |
Winter
01.11.25 - 20.12.25 |
€60.00 | pro Nacht |
Weihnachten/Jahreswechsel
20.12.25 - 07.01.26 |
€103.00 | pro Nacht |
Winter
07.01.26 - 28.03.26 |
€60.00 | pro Nacht |
Osterferien
28.03.26 - 18.04.26 |
€85.00 | pro Nacht |
Vorsaison
18.04.26 - 16.05.26 |
€80.00 | pro Nacht |
Pfingstferien
16.05.26 - 27.06.26 |
€85.00 | pro Nacht |
Hauptsaison
27.06.26 - 06.09.26 |
€103.00 | pro Nacht |
Nebensaison
06.09.26 - 03.10.26 |
€80.00 | pro Nacht |
Herbstferien
03.10.26 - 31.10.26 |
€85.00 | pro Nacht |
Winter
31.10.26 - 19.12.26 |
€60.00 | pro Nacht |
Weihnachten/Jahreswechsel
19.12.26 - 07.01.27 |
€103.00 | pro Nacht |
Endreinigung | €80.00 | |
Gästekarte | ||
Hauptsaison
31.03.25 - 31.10.25 |
€4.00 | pro Nacht |
Nebensaison
31.10.25 - 24.12.25 |
€3.00 | pro Nacht |
Hauptsaison
24.12.25 - 08.01.26 |
€4.00 | pro Nacht |
Nebensaison
08.01.26 - 01.04.26 |
€3.00 | pro Nacht |
Hauptsaison
01.04.26 - 01.11.26 |
€4.00 | pro Nacht |
Nebensaison
01.11.26 - 25.12.26 |
€3.00 | pro Nacht |
Hauptsaison
25.12.26 - 07.01.27 |
€4.00 | pro Nacht |
Set Bettwäsche | €11.00 | |
Set Bettwäsche aufgezogen | €14.00 | |
Set Handtücher | €9.00 | |
Bademantel | €9.00 | |
Treppenschutzgitter | €0.50 |
pro Nacht
|
Kinderreisebett (ohne Matratze) | €1.20 |
pro Nacht
|
Bettdecke / Bettwäsche im Kinderbett | €1.50 |
pro Nacht
|
Kinderhochstuhl | €1.20 |
pro Nacht
|
Bollerwagen | €3.00 |
pro Nacht
|
Bring- und Abholpauschale Bollerwagen | €5.00 | |
Hund | €45.00 | |
Koffer- und Pakettransfer ins Feriendomizil | €12.00 | |
Verwaltungspauschale | €18.00 | |
Gästekarte Kind frei | €0.00 | |
Kosten Taxifahrt | €10.00 |
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Testmodus
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Kein Versicherungsschutz
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Gemütlich kleine Wohnung. Nahe beim Zentrum , alles gut erreichbar.
Sauna im Haus.Wir haben es sehr genossen und würden wieder kommen.☺️
Tolle Lage. Wohnung war top. Weiter zu empfehlen
./.
Top Wohnung, gute Lage, ruhig, obwohl mittendrin.
Wohnung sehr dunkel, man musste den ganzen Tag das Licht anlassen. Das Bad ist renovierungsbedürftig. Das Beste war das bequeme Bett.
Tolle Wohnung, prima eingerichtet, sehr sauber und super Lage.
Nette, freundliche Vermittlung und reibungsloser Ablauf.
Einfach mal vorbei kommen und schauen.......
In der Wohnung Sanddorn kann man sich wohlfühlen, man findet alles für den täglichen Bedarf, die Ausstattung ist modern und gepflegt . Bitte liebe Hundebesitzer darauf achten das es auch weiterhin so bleibt ! Top Lage kurze Wege zum Deich, Promenade und Zentrum. Vom Balkon kann man die Ruhe eines kleinen Waldes geniessen !! Von uns eine klare Empfehlung , Sabine , Luca und Nelly
Lage des Objektes sehr gut.
Unkomplizierte Buchung und reibungslose nette Schlüsselannahme/-abgabe. Immer wieder gern!!!
Sehr zu empfehlen.
Immer wieder gerne, super Lage und gemütlich eingerichtetet
Tolle Wohnung mit allem was nan braucht. Super Lage. Balkon zum Wäldchen hin sehr ruhig! Sehr zu empfehlen.
Es ist insgesamt eine zuvorkommende und sehr gute Abwicklung. Von der Buchung, über die Infos telefonisch ein paar Tage vor der Anreise, die Schlüsselübergabe und die Abreise.
Sehr schöne Wohnung
Super Lage
Empfehlenswert die Sauna
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Kein Versicherungsschutz
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Appartements in St. Peter-Ording GmbH
Zum Abschluss eines Mietvertrages über ein Ferienhaus oder eine -wohnung und Zusatzleistungen über die Appartements in St. Peter-Ording GmbH
1) Die Appartements in St. Peter-Ording GmbH – nachstehend „Vermittler“ genannt – tritt nur als Vermittler des Mietvertrages zwischen dem/der Eigentümer/in des Mietobjekts und dem Gast als Mieter auf und schließt die Mietverträge im Namen und für Rechnung des jeweiligen Eigen- tümers als Vermieter ab. Daher ist die Haftung auf die ordnungsgemäße Vermittlung des Mietvertrages beschränkt. Die Appartements in St. Peter-Ording GmbH haftet nicht für die Erfüllung des Vertrages zwischen Mieter und Eigentümer = Vermieter.
2) Die veröffentlichen Grundrisse und Wohnungsbeschreibungen des angebotenen Ferienhäuser und -wohnungen beruhen auf Informationen und Angaben der Eigentümer, die wir regelmäßig überprüfen. Geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Mietminderung.
3) Der Vertrag inklusive eventueller Zusatzleistungen kommt spätestens durch verbindliche Buchung, die Unterschrift des Mieters unter den Vertrag oder die von der Appartements in St. Peter-Ording GmbH dem Mieter übersandte Buchungsbestätigung auf seine verbindliche Buchungsanfrage zustande.
4) Die Mietzeit beginnt grundsätzlich am gebuchten Anreisetag ab 16.00 Uhr und endet am Abreisetag um 10.00 Uhr. Änderungen dieser Zeiten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Sofern das Mietobjekt zum angegebenen Zeitpunkt aus verschiedenen Gründen noch nicht bezugsfertig ist, entstehen keine Schadensersatzansprüche.
5) Die im Vertrag vereinbarte angegebene Personenzahl darf nicht ohne schriftliche Zustimmung überschritten werden. Die Aufnahme zusätzlicher Personen ist dem Vermittler unverzüglich anzuzeigen und mit einem zusätzlichen Mietzins von 30,00 € pro Person und angefangenen Tag zu vergüten, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung darüber getroffen worden ist. Im Übrigen darf der Mietgegenstand nicht an Dritte weiter- oder untervermietet werden oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen werden.
6) Zusatz- und Dienstleistungen gemäß unserer Wohlfühl-Service-Liste und die derzeit gültige Kurabgabe sind im Mietpreis nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
7) Der Mietpreis und ggf. weitere gebuchte Zusatz- und Dienstleistungen sind bei Anreise zu entrichten oder rechtzeitig (Zahlungseingang 7 Tage vor Anreise) auf unser Konto zu überweisen. Eine Anzahlung wird erhoben, wenn diese gesondert ausgewiesen ist.
8) Von der Entrichtung des Mietzinses wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er die Buchung storniert oder durch einen in seiner Person liegenden Grund, zum Beispiel Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, den Mietgegenstand nicht nutzen kann. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (regelmäßig 10 % des Mietzinses) sowie Einnahmen aus einer eventuell erfolgten anderweitigen Vermietung des gebuchten Mietobjektes anrechnen lassen. Der Mieter ist also verpflichtet somit 90 % des Mietzinses pauschal zu zahlen, obwohl er den Mietgegenstand nicht nutzt. Die Appartements in St. Peter-Ording GmbH empfiehlt vorsorglich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für Reisen in Deutschland bei der Union Reiseversicherung.
9) Bei Nichtanreise oder Stornierung durch den Mieter ist zusätzlich eine Pauschale zur Abgeltung des entstandenen Mehraufwandes in Höhe von € 50,00 inkl. Umsatzsteuer zu zahlen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass ein entsprechender Aufwand überhaupt nicht oder nur wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
10) Der Mieter ist bei Mietbeginn verpflichtet etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietgegenstandes und des Inventars, ein- schließlich des Reinigungszustandes unverzüglich dem Vermittler anzuzeigen, damit Abhilfe durch den Vermieter geschaffen werden kann. Andernfalls wird bei rügeloser Inbesitznahme des Mietgegenstandes davon ausgegangen, dass der Mieter den Mietgegenstand vertragsgemäß vorgefunden hat. Der Mieter ist während der Mietdauer für das Ferienhaus oder die -wohnung sowie für eine ordnungsgemäße Müllentsor- gung entsprechend unserem Merkblatt der Gemeinde St. Peter-Ording verantwortlich. Wohnung und Einrichtung sind sorgsam zu behandeln, entstandene Beschädigungen oder Schäden unverzüglich an die Appartements in St. Peter-Ording GmbH zu melden und die Haus- und Bade- ordnung (Aushang im Ferienhaus/-wohnung), die damit Bestandteil des Mietvertrages ist, zu beachten. Der Mieter haftet für die durch ihn verursachten Schäden. Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen werden nur von der Appartements in St. Peter-Ording GmbH auf Kosten des Mieters veranlasst.
11) Haustiere sind nur in bestimmten und dafür gesondert ausgewiesenen Objekten erlaubt. Hierzu bedarf es aber einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Mieter und der Appartements in St. Peter-Ording GmbH, die ggfs. auch eine Zusatzvergütung für Haustiere enthält. Der Mieter ist verpflichtet, sich an diese Vorgabe zu halten, da der Mietgegenstand zum Teil an Allergiker vermietet wird, denen unter Umständen zugesichert ist, dass sich in dem Mietgegenstand keine Haustiere aufgehalten haben. Im Falle der Zuwiderhandlung drohen dem Vermittler und dem Mieter daraus ganz erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche.
12) Bei den mit Reet eingedeckten Ferienhäusern, ist die Verwendung von offenem Feuer strikt verboten, insbesondere das Grillen über offenem Feuer und jegliche Art von Feuerwerk und/oder Böllern und ähnlichem.
13) Bei Mietende ist der Mietgegenstand in folgendem Zustand zu hinterlassen: sämtliche Räume, Balkone, Terrassen besenrein. Mülleimer entleert und Müll ordnungsgemäß entsorgt. Sämtliches Geschirr, Bestecke, Töpfe usw. abgewaschen, getrocknet und in den Schränken und Schubladen eingeräumt, Geschirrspüler und Waschmaschinen und -Trockner nebst Flusensieb geleert und gereinigt. Sämtliche Türen und Fenster verschlossen. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtungen des Mieters bleibt die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vorbehalten.
14) Das Laden von elektrisch betriebenen PKW‘s oder Hybrid Fahrzeugen sowie das Einstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen mit Anschluss an den Hausstrom ist nicht zulässig.
15) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bestehen nicht, es sei denn es ist von den Vertragsparteien schriftlich etwas Entsprechendes vereinbart. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz der Appartements in St. Peter-Ording GmbH das zuständige Gericht.